Warum sind Kahlschläge verboten?
Es ist schon merkwürdig, Kahlschläge sind in allen Landeswaldgesetzen seit etwa 30 Jahren verboten, dennoch werden zur Zeit ganze Berghänge von Baumbewuchs befreit. Für tote Wälder scheint das Kahlschlagverbot nicht zu gelten, obwohl die ökologischen Auswirkungen ähnlich wie bei lebenden Wäldern sind.
Durch das Verbot macht der Gesetzgeber deutlich, dass Kahlschläge schädlich sind. Auch in den Auflagen zur Zertifizierung der Waldwirtschaft nach PEFC und FSC gelten Kahlschläge als nicht zertifizierungskonform.
Dass das Kahlschlagen der von Borkenkäfern abgetöteten Fichten zur Vermeidung des Übergreifens der Schäden auf noch intakte Bestände meist zu spät kommt, hatte ich ja bereits im letzten Beitrag erläutert. Was sind nun also die negativen Auswirkungen von Kahlschlägen?
Das gesamte Bodenleben in Wäldern ist an kühle, schattige Bedingungen angepasst. Kahlschläge führen zu einer Art von extremen Steppenklima, mit dem viele Lebewesen nicht klar kommen. Auch junge Bäume von empfindlichen Arten wie Weißtannen und Rotbuchen gedeihen kaum auf Freiflächen. Kahlschläge haben gravierende bodenökologische Folgen. Durch hohe Licht- und Sonneneinstrahlung wird der Humusabbau beschleunigt, so dass die Nährstoffe nicht gleich von Pflanzen aufgenommen werden können. Dadurch kommt es zu Nährstoffverlusten, die die Bodenfruchtbarkeit mindern. Im Humus gebundene Stickstoffverbindungen werden als Nitrat freigesetzt, wodurch sie das Trinkwasser verunreinigen können. Durch den Humusabbau wird ein großer Teil des im Boden gespeicherten Kohlenstoffs als Kohlendioxid in die Atmosphäre entlassen. Tatsächlich stecken 50 % des im Wald gebundenen Kohlenstoffs im Boden! Ein Großteil davon wird bei einem Kahlschlag freigesetzt. Nicht gerade das, was man in der Klimakrise will….
Tatsächlich kann unser Wald durch das neue “Waldsterben” und die damit verbundenen Kahlschläge von einem effektiven Treibhausgasspeicher zu einer erheblichen Quelle der Kohlendioxidfreisetzung werden!
An den Berghängen der Mittelgebirge kommt es zu Erosionserscheinungen durch Auswaschung feiner Bodenbestandteile. Ein dichtes Rückegassennetz in Fallrichtung angelegt, verstärkt das noch.
Das auf den Kahlschlägen geerntete Holz ist oft minderwertig und wird für kurzlebige Produkte eingesetzt, die schon nach kurzer Zeit verbrannt werden, wodurch das im Holz gespeicherte Kohlendioxid zusätzlich freigesetzt wird.
Kahlschläge reduzieren die positive, ausgleichende Wirkung des Waldes für das lokale Klima, selbst Baumleichen werfen noch Schatten!
Nackte Freiflächen sind sehr ungünstig für die Wiederbewaldung: Die jungen Waldbäume sind ungeschützt den Witterungsextremen zwischen Hitze und Kälte ausgesetzt, was für alle Baumarten nicht ideal ist. Manche kommen damit wie gesagt kaum klar.
Durch den starken Lichteinfall stellt sich oft eine dichte Decke aus Pflanzen wie Gräser und Brombeeren ein, die den jungen Bäumen starke Konkurrenz machen, und die Wiederbewaldung um viele Jahre verzögern können.
Zwar kommen “Katastrophen” wie Waldbrände, Stürme oder Massenvermehrungen von Borkenkäfern auch in Naturwäldern vor, dort verbleibt aber die Biomasse auf den Flächen. Die ökologischen Auswirkungen sind daher nicht mit Kahlschlägen zu vergleichen.
Was ist ein sinnvoller Umgang mit Borkenkäferflächen?
Um Bodenschäden durch zu starke Befahrung zu vermeiden, sollte der Rückegassenabstand von 40 m auf keinen Fall unterschritten werden. Wenn die Randbäume in zwei Meter Höhe vom Harvester abgeschnitten werden, bleiben die Rückegassen noch lange Zeit im Gelände sichtbar. Fatal wäre nämlich, dass wenn in Jahrzehnten der neue Wald zur Durchforstung ansteht, neue Rückegassen abseits der Alten angelegt werden, wodurch sich die befahrene Fläche weiter vergrößern würde. In Reichweite des Harvesters können dann höherwertige Stammholzsortimente aufgearbeitet werden. Dieser zehn Meter breite Streifen kann
dazu genutzt werden, Lichtbaumarten wie Eichen in kleinen Trupps zu pflanzen. Aus Kostengründen, aber auch um die positiven Wirkungen der natürlichen Wiederbewaldung zu nutzen, sollten stets nur kleine Teilflächen, im Umfang von nicht mehr als 15 % bepflanzt werden. Das reicht wie vielfältige Erfahrungen, beispielsweise aus Rheinland_Pfalz zeigen, voll und ganz. Die Zwischenfelder, in denen der Harvester nicht an die Stämme kommt, können völlig unbearbeitet bleiben. Im Schutz der abgestorbenen Fichten kann man dann beispielsweise Buchen oder Weißtannen einbringen. Auf diese Art ergibt sich ein Mosaik aus bearbeiteten Streifen und abgestorbenen Fichten, die zunächst stehen bleiben und dann nach ihrem Umfallen eine Art natürlichen Verbissschutz bilden. So ein Vorgehen ist zwar leider noch nicht die Regel, aber beispielsweise bei den niedersächsischen Landesforsten im Harz bereits der Standard. Natürlich kann man nicht mehr alle Wirkungen eines intakten Waldes erreichen, aber immerhin werden die Auswirkungen des Absterbens gegenüber dem Kahlschlagen stark abgemildert.
Angeblich ist das ja kein Kahlschlag, per Definition aber doch.
Egal ob lebende oder tote Bäume gefällt werden, man erzeugt die ökologischen Bedingungen einer Freifläche und die sind negativ im Wald, deswegen hat der Gesetzgeber eigentlich Kahlschläge verboten.
Und warum dürfen Privatwälder immer weiter abgeholzt werden ? Wenn die Abholzung so weiter geht wird Deutschland niemals die Klimaschutzziele erreichen. Also ist doch Herr Habeck auf verlorenem Posten.
Egal ob Privat, Staats oder Kommunalwald die Flächen mit den abgestorbenen Fichten werden in der Regel kahlgeschlagen. Obwohl die ökologischen Folgen wie gesagt immens sind, werden solche Abräumaktionen nicht als vom Gesetz verbotenen Kahlschläge gesehen, da es sich ja um tote Bäume handelt.
Zur Zeit speichert der deutsche Wald noch Kohlendioxid, es kann aber sein, dass wenn das Absterben der Wälder weiter geht, diese in Zukunft sogar zu einer Quelle von Kohlendioxidemissionen werden. Es gibt natürlich viele weitere Schrauben an denen für den Klimaschutz gedreht werden muss, daher kann man rein aus dem Wald nicht darauf schließen, dass Deutschland seine Klimaschutzziele nicht erreichen kann.