Teil 3 des Schreibens der hessischen Naturschutzverbände an Umweltministerin Hinz
Resilienz durch stärkere Orientierung an natürlichen Waldstrukturen
Das Vermögen natürlicher Wälder ohne Nutzung, sowie auch sehr naturnah bewirtschafteter Waldbestände, CO2 zu speichern, den Wasserkreislauf zu stabilisieren und die Biodiversität zu erhalten, ist gegenüber herkömmlich forstwirtschaftlich genutzten Wäldern deutlich größer. Darüber hinaus weisen solche Wälder bekanntermaßen auch eine größere Widerstandsfähigkeit gegenüber Kalamitäten und Schadereignissen auf. Auch geschieht die Erholung nach solchen Ereignissen schneller als in naturfern gestalteten Forsten.
Auf Grund dieser Erkenntnisse gilt für bewirtschaftete Wälder folgendes:
Eine nachhaltige Erfüllung der gewünschten Ökosystemleistungen und eine Resilienz gegen die Wirkungen des Klimawandels kann nur durch eine größtmögliche Naturnähe erreicht werden.
Artenschutz und Biodiversität haben Vorrang gegenüber der Holzproduktion
Die bislang vorgesehene Anzahl an Habitatbäumen je ha und die Auswahlkriterien dazu müssen
überarbeitet werden. Daneben besteht noch ein deutliches Potenzial was die Minimierung von
Störungen im Wald angeht. Das gilt sowohl für die zeitliche Begrenzung von Holzerntearbeiten, als
auch für Anpassungen bei der Jagdausübung im Wald.
Gerade für seltene Arten, wie beispielsweise Greifvögel ist festzustellen, dass die bisherige NLL noch
keinen ausreichenden Schutz bietet.
Dazu sind folgende ergänzende und neue Regelungen erforderlich
1. Erhöhung der Biomasse und CO2-Bindung im Holz
Das Prinzip der Kohlendioxidsenke basiert auf einer Anhäufung von Biomasse und entsprechend geringer Entnahme. Aus Klimaschutzgründen ist jetzt eine deutliche Erhöhung der Holzvorräte, insbesondere im Laubholz anzustreben. Nur so kann das diesbezügliche Potenzial des Waldes optimal genutzt werden. Die bestehenden Forsteinrichtungsvorgaben in Laubholz- Hauptnutzungsbeständen sind demzufolge deutlich zu reduzieren.
Ziel des stetigen Vorratsaufbaus im Staatswald müssen Gesamtvorräte von über 400m3/ha in alten Laubholzbeständen (> 120jährig) sein.
Der Totholzanteil muss ebenfalls deutlich erhöht werden. Totholz ist neben mehr Lebensraum für Biodiversität auch Wasserspeicher, Humusbildner, Verbissschutz, CO2-Speicher und Keimbett für Naturverjüngung. Verbindliches Ziel sollte eine Totholzmenge von 40m3/ha in Laubholzbeständen > 120jährig sein.
Zur Zielerreichung ist eine regelmäßige Totholzinventur auf Teilbetriebsebene vorzusehen (zu jedem Forsteinrichtungszeitraum).
Aus all dem folgt, dass aus Sicht des Klimaschutzes und des Artenschutzes eine Reduktion des Einschlagssolls in Laubholzbeständen (insbesondere >120-jährig) zwingend geboten ist! Dazu müssen die Hiebssätze im Laubholz deutlich reduziert und auch der Zeitkorridor der Hauptnutzung muss länger als bisher gestreckt bzw. in eine spätere Altersphase verschoben werden.
2. Erhöhung der Biomasse und CO2-Bindung im Boden
Je nach Waldstandort befinden sich ca. 30 % des Kohlenstoffs im Humus zusätzlich zur im Boden vorhandenen Wurzelmasse. Dass ein Teil des Kohlenstoffs in der Biomasse von Pilzen und Bakterien existiert, wird oft übersehen.
Aus Sicht des Klimaschutzes ist daher eine größtmögliche Schonung des Waldbodens gegenüber mechanischen Störungen geboten. Geeignete Maßnahmen sind ein konsequentes Ausdünnen des bestehenden Rückegassen-Systems, der gezielte Rückbau von Forstwegen und die Einführung bodenschonenderer Bewirtschaftungsverfahren. Die verbleibenden Rückegassen sollten außerhalb der Holzernte nicht genutzt werden (Befahrungsverbot).
Außerdem ist künftig eine Begrenzung der Waldkalkung auf das absolut notwendige Minimum vorzusehen. Neben der erwünschten Pufferwirkung gegen Säure verursacht die Kalkung einen erhöhten Humusabbau und wirkt daher klimaschädigend.
3. Steigerung der Naturnähe im Wirtschaftswald
Um die eingangs beschriebene Resilienz gegenüber dem Klimawandel zu erzielen, muss auch im Wirtschaftswald eine größtmögliche Naturnähe ermöglicht werden.
Dazu ist erforderlich, dass die Holzernte künftig unter der strikten Vorgabe erfolgt, dauerhaft einen ausreichenden Kronenschlussgrad zu erhalten. Die insoweit geschlossenen Bestände garantieren ein feuchtkühles Waldinnenklima und kommen dem Prinzip des Dauerwaldes am nächsten.
Geschlossene Bestände definieren sich laut HAFEA dadurch, dass sich die Kronen berühren.